Beiträge von xjoschx

    Komisch, dass alle sich plötzlich über einen Grenzwert aufregen, den es schon seit Jahren gibt und der seit Jahren Gesetz ist. Wie wäre es, wenn man mal wieder darüber redet, warum er nicht eingehalten wird und warum die ganze Diskussion überhaupt wieder aufkeimt.
    WEIL DIE ELENDEN GIERHÄLSE IN DER AUTOINDUSTRIE DEN HALS NICHT VOLL BEKOMMEN UND SOWOHL DEN STAAT ALS AUCH DEN VERBRAUCHER NACH STRICH UND FADEN VERARSCHT HABEN UND DAS MIT EINER DERARTIG KRIMINELLEN MACHENSCHAFT WIE ES SCHON BEISPIELLOS IST.
    Genau diese Leute zweifeln jetzt den Grenzwert an, nachdem sie ihres Betruges überführt wurden. Warum haben sie in den letzten Jahren nichts dagegen unternommen sondern erst jetzt?
    Jeden einzeln würde ich sein ach so tolles Auto wegnehmen und ihm ne ach so tolle und ja gar nicht schädliche Dreckschleuder der eigenen Marke ins Wohnzimmer stellen mit laufendem Motor und dann sollen sie selbst sehen wie gesund das alles ist.
    HABE FERTIG.

    ..das mehr haste ja mit dem Abo schon bezahlt.
    Aber wir sollten jetzt den Thread nicht kapern - bitte BACK TO TOPIC

    Ja, aber da gab's auch ein Sonderangebot bis 3.1. hat der Jahresdeal beim Kauf an der Tanke an einem Donnerstag statt 119 nur 79 Euro gekostet und einen Liter Öl gab's auch noch geschenkt dazu. Somit nur ca die Hälfte des ursprünglichen Preises bezahlt. 1800 mal 0,19 Euro si d auch so schon mehr als 119 Euro also spart man schon.

    Bisher galt, dass die Waschdüsen zwingend eingebaut werden müssen, wenn Pkw-Modelle mit Xenon- und LED-Scheinwerfern bestückt werden. Doch jetzt gibt es diese Pflicht nur noch für "Lichtquellen oder LED-Module" mit einem Lichtstrom von mehr als 2.000 Lumen.


    Bringt es ein H7-Scheinwerfer mit 55 Watt Leistung auf einen Lichtstrom von 1.200 bis 1.500 Lumen, so lassen sich mit der Xenon- und LED-Technik Werte von bis zu 3.000 Lumen erreichen. Zum Vergleich: Eine 60-Watt-Glühlampe kommt auf rund 750 Lumen.


    Es ist also nicht ganz richtig was du schreibst. Man erreicht schon Werte mit LED, die eine swa zur Pflicht machen.

    Wie du schon schreibst ist die SRA erst ab einer bestimmten Lumenzahl vorgeschrieben und die meisten LED Scheinwerfer liefen darunter. Xenon liegen aber alle darüber und deshalb ist in Verbindung mit xenon Scheinwerfern immer eine SRA anzutreffen bei LED aber meistens nicht. Habe mich vielleicht nicht 100%ig korrekt ausgedrückt aber zumindest das gleiche gemeint.

    Macht keinen Sinn, wenn ich die SRA nicht nach Bedarf auslösen kann, wie das beim X der Fall ist (zumindest beim VFL).Wenn die Scheinwerfer eingefroren sind würde ich außerdem befürchten, daß die SRA es auch wäre und es nicht aus ihrem Loch schafft.

    Naja, das kann schon passieren wenn sie auch mit Eis und Schnee bedeckt sind aber es kann nichts passieren denn es ist kein Motor verbaut sondern lediglich der Wasserdruck in der Leitung drückt die Düsen raus. Ei e getrennte Schaltung wäre schon gut aber das haben auch andere Fahrzeuge nur selten. Sobald du licht an hast geht sie beim ersten mal auch mit und dann bei jedem 5. oder 7. Waschgang, glaube ich zumindest.

    Ich tanke seit ich den X-Trail habe, nur E5. Finde, er läuft ruhiger als mir E10.
    Die oben genannten sehe ich nicht ein, weil ich nicht weiß, wo das mehr an Nutzen liegt.

    Ja preislich tanke ich auch nur E5 aber ich bekomme den teuren Sprit dafür, ist doch okay. Wenn ich dann etwas weniger verbrauche, dann habe ich doch alles richtig gemacht. Warten wir mal ab.

    Hier mal meine geballte Info zur Scheinwerferwaschanlage.


    1) Sie ist ab einem bestimmten Helligkeitswert in Deutschland vorgeschrieben um eine mögliche Blendung des Gegenverkehrs bei Dreck auf dem Scheinwerferglas zu minimieren. Diese Werte erreicht man mit den LED nicht sondern nur mit Xenon, ergo ist es für die LED-Scheinwerfer keine Pflicht einer Reinigungsanlage. Die Regelungen sind in den Ländern unterschiedlich, siehe unter 4)
    2) Sinn macht Sie trotzdem, denn wie schon vorher jemand geschrieben hat, sind LED-Scheinwerfer kalt, so dass Eis und Schnee schneller haften bleiben und dann durch die Waschflüssigkeit eher abgewaschen werden können, sonst müsste man anhalten und abkratzen.
    3) Das mit dem einbrennen ist Käse, denn Halogenscheinwerfer sind noch heißer als Xenon und da ist ja schließlich auch keine Waschanlage Vorschrift.
    4) Das sie mal vorhanden ist und mal nicht liegt wirklich daran, dass die Regelungen in Europa unterschiedlich sind und das ein Fahrzeug vielleicht ursprünglich für ein Land bestimmt war, in dem Sie noch Pflicht ist, z.B. Dänemark. Wenn nun aber in Dänemark die Nachfrage nicht so groß ist wie in Deutschland und die Versorgung des deutschen Marktes aus Japan eine Zeit dauern würde, dann wird umgeschichtet. Soll heißen es werden Fahrzeuge die für Dänemark sind mit Waschanlage nach Deutschland geschafft, denn dort ist die Waschanlage zwar nicht Pflicht aber auch nicht verboten. Dann hat man eben plötzlich ein "deutsches" Modell mit Waschanlage. Manche Händler nutzen das sogar gezielt als Werbung um diese Fahrzeuge schneller verkaufen zu können. Solange die Auslieferung an den Kunden durch einen deutschen Händler erfolgt ist es ein deutsches Modell und kein EU-Import. Kann man im Serviceheft nachsehen.
    5) Das die Waschanlage bald leer ist merkt man daran, das die Düsen für die Scheinwerferreinigung nicht mehr ausfahren trotz Pumpengeräusch. Da die Pumpe für die Scheinwerferreinigung (ja es gibt hierfür eine extra Pumpe) weiter oben am Behälter Wasser zieht, bekommt Sie eher kein Wasser mehr und der Druck in der Leitung kann sich nicht aufbauen und somit die Düsen herausschieben. Das ist so gewollt, denn dann bleibt der Rest im Behälter für die Scheibe übrig, wobei das nicht mehr sehr viel ist, aber bis zur nächsten Tanke sollte es reichen.
    6) Wächter für den Füllstand des Behälters gibt es keinen, obwohl der Anschluss vorhanden wäre, aber das haben nur noch die außerhalb Japans produzierten Modelle, also nicht der X-Trail. QQ dagegen hat ihn schon. Sinn?????