Erfahrung mit EU Neuwagen Händler

  • Habe auch EU, keine Probleme, guter Service und er arbeitet mit dem Nissan Händler 200m Luftlinie zusammen.
    3 Jahre Garantie, letztens kleines Problem gehabt und sofort durch den Händler gekümmert, Ersatzwagen kostenlos...
    Also ich kann bis jetzt nichts negatives sagen... :thumbup:

    NISSAN X-TRAIL TEKNA 1.6 l DIG-T 120 kW (163 PS) Pearl White (Erstwagen)
    NISSAN PULSAR TEKNA 1.2 l DIG-T 85 kW (115 PS) Precision Grey (Tochter)


    HYUNDAI i10 INTRO EDITION 1.2 64kW (87 PS) Morning Blue (Firmenwagen)
    WOWA HOBBY CLASSIC 1.400 kg
    TPV Anhänger 750 kg
    Klaufix :thumbup:

  • Moin Leute,


    habe heute den Deal für meinen X-Trail klar gemacht. Soweit alles kein Thema bis auf die Zulassung.
    Hat einer von euch seinen EU Wagen selbst zugelassen ?
    Mein Händler bietet den Service nicht an zumal ich den von weiter weg hole.


    Heißt ich muss vor dem Abholen meines X-Trail noch zur Zulassungsstelle hier in Berlin.


    Kann mir jemand sagen wie genau das von Statten geht. Mein Händler hat mir soweit alles nötige zukommen lassen.
    Den Brief bekomme ich noch. Aber weiß nicht mal für was für eine Art der Zulassung ich mir einen Termin geben lassen muss.
    Da sind die hier sehr stringent hier in Berlin.


    Ist ja ein EU Wagen. Wird als Gebrauchtwagen deklariert obwohl Neuwagen es gab aber schon Zulassungspapiere.
    Weiß also nicht so ganz als was ich den Zulassen muss.


    Da wäre jetzt ne kleine Hilfestellung gut.


    Hoffe ihr könnt mir helfen.

    Nissan X-Trail T32 2017 1,6 DIG-T Tekna Perl-Weiß <3

  • Wir haben unseren auch selbst zugelassen, weil wir ihn schnell haben wollten und das Kennzeichen vom Volvo (Inzahlungnahme durch
    den EU-Händler) mitnehmen wollten.
    War ein wenig kompliziert, weil in dem Moment, wo das Kennzeichen wechselt man den Volvo eigentlich nicht mehr mit dem gleichen
    Kennzeichen zum Händler fahren durfte (2 x gleicher Kennzeichensatz im Verkehr...)
    Haben wir trotzdem riskiert. ;)
    Zur Zulassung brauchst du in der Regel :


    Neuzulassung
    Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II und / oder COC (Certificate of Conformity)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

    und evtl. eine Vollmacht für den Zulassenden, wenn du es nicht selbst machst.


    Da ist EU oder nicht EU eigentlich egal, das brauchst du immer. Wichtig ist die COC, die zum Brief gehört (vom Händler.)


    :thumbup::thumbup::thumbup:

    NISSAN X-TRAIL TEKNA 1.6 l DIG-T 120 kW (163 PS) Pearl White (Erstwagen)
    NISSAN PULSAR TEKNA 1.2 l DIG-T 85 kW (115 PS) Precision Grey (Tochter)


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    WOWA HOBBY CLASSIC 1.400 kg
    TPV Anhänger 750 kg
    Klaufix :thumbup:

  • Wenn es ein "Gebrauchtwagen" ist, dann gilt folgendes : (das ist jetzt M-V, aber das wird in Berlin auch nicht anders sein)



    Halterwechsel innerhalb des Landkreises
    Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters erfolgt eine Umschreibung bei der KFZ-Zulassungsstelle. Wenn der "alte" und der "neue" Fahrzeughalter im Landkreis Nordwestmecklenburg wohnen, benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • gültiger HU- und AU-Bericht
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
    • eventuell Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht

    Sollten Sie Fragen zum Thema "Halterwechsel" haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder auch per Fax zur Verfügung.



    oder:


    Ummeldung aus einem anderen Landkreis mit bzw. ohne Halterwechsel bei Neuzuteilung eines Kennzeichens
    Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • amtl. Kennzeichen, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • gültiger HU- und AU-Bericht
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
    • eventuell Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht

    Ummeldung des Fahrzeugs bei Wohnsitzwechsel unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen:

    • Zulassungsbescheiniung Teil I
    • gültiger HU-Bericht
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheiniung

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Verfügung.



    oder:


    Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
    Für die Wiederzulassung eines abgmeldeten Fahrzeuges benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • gültiger HU- und AU-Bericht
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
    • eventuell Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht bei Zulassung über Dritte


    Wenn Sie Fragen zum Thema "Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs" haben, rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail.




    So, ich hoffe das hilft, je nach dem was zutrifft, aber wie gesagt: Ob EU oder nicht EU spielt eigentlich keine Rolle.... :)

    NISSAN X-TRAIL TEKNA 1.6 l DIG-T 120 kW (163 PS) Pearl White (Erstwagen)
    NISSAN PULSAR TEKNA 1.2 l DIG-T 85 kW (115 PS) Precision Grey (Tochter)


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    Klaufix :thumbup:

  • Aber eigentlich müßte Dir das der Händler auch sagen können, denn er lässt ja wohl auch regelmäßig Fahrzeuge zu...
    Sonst in Berlin bei der Zulassungsstelle anrufen bzw. Homepage... :thumbup:

    NISSAN X-TRAIL TEKNA 1.6 l DIG-T 120 kW (163 PS) Pearl White (Erstwagen)
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    HYUNDAI i10 INTRO EDITION 1.2 64kW (87 PS) Morning Blue (Firmenwagen)
    WOWA HOBBY CLASSIC 1.400 kg
    TPV Anhänger 750 kg
    Klaufix :thumbup:

  • Kann mir jemand sagen wie genau das von Statten geht.

    Alles easy!
    Der Händler schickt dir die Papiere inkl. so einer COC Bescheinigung.


    Nummernschilder:
    Nummer bei Zulassungstelle reservieren (via WEB).
    Nummernschilder bestellen (via WEB -> https://www.kennzeichen-deutschlandweit.de/).
    Termin bei Zulassungstelle machen (via WEB -> Zulassung eines PKW)


    Boom - fertig. So gut wie.
    Wenn du es geschickt machst, kannst du vor der Arbeit da vorbei schauen und die Zulassung machen.
    Dauert mit Termin i.d.R. 10-15min (bei uns zumindest).


    Mit dem Zeugs fährst du dann zum Termin beim Händler vor und holst deinen Dicken ab.

  • Vielen Dank für die Ausführung.


    Ja auf der Berliner Seite gibts auch diese verschiedenen Klassifizierungen.
    Ich will heute auch noch mal mit dem Händler telefonieren. Weil mir ist echt noch
    unklar als was ich den Zulassen muss.


    Er meinte nur ist zwar n Neuwagen aber gab schon eine Zulassung von daher gilt der als
    Gebrauchtwagen und all so Sachen. Blicke da gerade gar nicht mehr durch ;)


    Und will mir unbedingt heute noch n Termin bei der Zulassung besorgen. Das wird alles recht knapp.


    Falls damit sonst noch jemand Erfahrung hat bin ich für jede Hilfe Dankbar.
    Es gibt derzeit einen Belgischen Fahrzeugbrief. Gilt der damit in Deutschland auch als schon mal zugelassen ?

    Nissan X-Trail T32 2017 1,6 DIG-T Tekna Perl-Weiß <3

  • Heh das klingt fast zu einfach ;)
    Der Händler meinte auch wir sollten unbedingt vorher noch Telefonieren weil der Fall bissel tricky ist.
    Auch wegen dem Gebrauchtwagenstatus obwohl neuwagen und Nachweis bezgl. USt. etc.
    Ich kläre das lieber vorher damit ich dann alles hab was ich brauche.


    Muss ich alle Unterlagen wie die COC im Original dabei haben ? Weil hab derzeit nur die Kopien.

    Nissan X-Trail T32 2017 1,6 DIG-T Tekna Perl-Weiß <3


  • Der Händler meinte auch wir sollten unbedingt vorher noch Telefonieren weil der Fall bissel tricky ist.
    Auch wegen dem Gebrauchtwagenstatus obwohl neuwagen und Nachweis bezgl. USt. etc.
    Ich kläre das lieber vorher damit ich dann alles hab was ich brauche.

    Normalerweise ist das der Status einer Tageszulassung. Der eigentliche Neuwagen gilt wirtschaftlich/gesetzlich gesehen als Gebrauchtwagen.
    Er sollte auch so im Kaufvertrag genannt sein, damit es korrekt ist.
    Garantie usw. hat er aber ab Tag der ersten Zulassung.

  • Muss ich alle Unterlagen wie die COC im Original dabei haben ? Weil hab derzeit nur die Kopien.

    Ja du brauchst die Originale. Sonst könnte ja jeder kommen..


    Ich hab meinen damals angezahlt (bei mir 1K).
    Danach habe ich direkt die Papiere bekommen.
    Vertrag etc. habe ich erst unterschrieben, als ich hingefahren bin.
    Da war der Deal an sich schon gelaufen.