Seitenmarkierungsleuchten

  • .... "1Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger"....
    Also nicht für PKW. Die Beleuchtung gab es mal schon voll im Trend, jetzt nicht mehr.
    Klar gibt es jede Menge, für LKW. Für PKW eher weniger. Ind mit E-Prüfzeichen noch weniger.

  • §51a Seitliche Kenntlichmachung
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.


    (3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.


    wo ist denn der Unterschied zwischen LKW oder PKW Leuchte? Wenn die Leuchte 12 Volt halt :D ist es doch völlig Wurst wo sie her ist oder ran soll!

    X-Trail T32 | 7-Sitzer | 1,6 dCi |Tekna | 4X4 | Gun Metallic |


    X-Trail = Diesel und 4X4 sowieso :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von PeterH ()

  • Versteh jetzt die Anregung bzw Hinweis nicht.
    Es betrifft Lkw. Und was hab ich damit zu tun? Oder Paragraph mit meinen Leuchten?
    Meine sind für Straße zugelassen, ohne Begrenzung.
    Ich hab noch LED Balke vorne und interessiert keinen. Kannst auch diesbezüglich paar Paragraphen posten.

  • Heute habe ich auf einem Parkplatz einen X Trail stehen sehen, der vorne im Scheinwerfer einen gelben Reflektor hatte. Als ganz am Ende des Gehäuses Richtung Kotflügel. Hat mir gut gefallen, könnte nicht erkennen, ob das aktiv beleuchtet wird oder nur reflektiert.
    Sonst optisch ein FL Modell Tekna mit normaler Optik.
    Eventuell nachgerüstet oder ein Modell aus dem Ausland.

    u.a. X Trail 1.6 DCI, 18 Zoll und ein paar andere Anpassungen