das ist nicht korrekt. Die EU-Verordnung 2015-758 verpflichtet Hersteller, das E-Call-System zu installieren. Es sagt nichts über die Verpflichtung der Benutzer aus, es aktiv zu halten. Es liegt auf der Hand, dass es besser ist, ein Alarmsystem nicht unscharf zu schalten, aber wenn dies mit einer Entladung der Batterie einhergeht und die Gefahr einer Ausfallzeit oder einer Sulfatierung der Batterie innerhalb von 12 Monaten besteht, ziehe ich es vor, zu entscheiden, was zu tun ist. Ich bin einen Monat lang ohne aktive TCU gefahren, habe ständig den Ladezustand überprüft und die Batterie hat praktisch nichts verloren. also das Problem ist da.
Also ich bin da bei dir was die Praxis betrifft.
Aber ein Kollege von mir ist bei der Hauptuntersuchung durchgefallen mit seinem Auto weil das Notrufsystem inaktiv (defekt) war.
Also wenn es installiert ist ,da vorgeschrieben, muss es anscheinend auch funktionieren.
Falls man es vorsätzlich während der Fahrt deaktiviert könnte ich mir sogar vorstellen das die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Es gibt Autobesitzer die lassen die Start /Stop Automatik per Softwareeingriff deaktivieren.
Hier erlischt mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Aber ich denke natürlich nicht das dies irgendjemand kontrollieren würde.