Als Selbständiger sind die Leasingraten Betriebsausgaben die sofort verbucht werden, wobei die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Die für die Leasingdauer anteilige Mehrwertsteuer wird mit der Umsatzsteuer verrechnet, fließt also zurück.
Ein Kauf ist eigentlich nur Interessant, wenn ich meinen Gewinn durch eine größere Ausgabe (resp. Abschreibung) drücken, oder unbedingt mein Anlagevermögen erhöhen will.