Beiträge von Sam

    Doch, ist aber so...einmal Befestigung für Dachreling (für Fahrzeuge ohne Reling ab Werk eben auch nicht vorgesehen) und einmal Befestigungspunkte für den Querträger.
    Die sind in jedem Fall sehr nahe beinander und aus meiner Sicht insgesamt zu weit hinten auf dem Dach. Allerdings sind diese eben nicht für die Längsträger ausgelegt.

    Alles gut, da brauchst du dich doch nicht entschuldigen. Ist aber eben ein interessantes Thema, was jeden Autofahrer betrifft. Und wie geschrieben, auch hier gibt es Unterschiede und ein Vergleich kann sich lohnen.

    Esox: Wie kommst Du da drauf? Festpreis ist es schon durch die regionalen Unterschiede und die vielen unterschiedlichen Organsitionen sicher nicht. Und wie geschrieben, für 90€ bieten es die Ketten an, die bekommen als Großkunde ja wieder ganz andere Preise.

    Egal was sie sich ausdenken, der Preis dafür ist trotzdem ziemlich ordentlich...
    Das bekommt man bei den bekannten Ketten für ca. 90€.

    Ich ja es auch folieren, alleine schon wegen der Metallschicht, die die Sonne draußen hält. Das Auto bleibt deutlich kühler und auch während der Fahrt ist es angenehm für die Passagiere. Das hat man bei dem Gitter nicht. Hatte ich in früheren Autos auch, bis auf eine optische Abdunklung sehe ich da aber keinen Vorteil.
    Bei einer Folie mit der zweiten Abstufung ist bzgl Sicht von Innen nach Außen fast kein Unterschied erkennbar.
    Auch im Winter habe ich kein Problem, weil man im Zweifelsfall noch Piepser hat bzw. die Spiegel nutzen kann. Allerdings stört mich die fehlende Sicht nach hinten auch bei einem Lieferwagen ohne Scheiben nicht. Ist nur Gewohnheitssache...

    Falsch.
    Die Benutztung ist legal - solange die unrelevanten Teile verworfen werden.
    Nur da, wo wirklich etwas relevantes passiert, darf auch dauerhaft gespeichert werden.
    Das ist gängige Funktion der Systeme.

    Gibt es offizielle Quellen zur Legalität? Ich habe dazu sehr unterschiedliche Urteile gelesen. Und wer entscheidet was auch relevant ist? Letztlich filmt man immer unbedarfte Fahrzeuge und Personen im Verkehr. Trotz eventueller späterer Löschung verstößt man schon im Moment der Aufnahme gegen deren Persönlichkeitsrechte.
    Insofern würde mich wirklich der tägliche Einsatz interessiere , aber dazu hilft das neueste Urteil ja auch nicht.

    Wieso hast Du gleich alle getauscht? Zumindest eine Achse hättest doch weiterfahren können oder willst Du alle mit dem gleichen Profil haben?

    Damit ist aber die Benutzung weiterhin nicht legal, oder? Heißt doch nur, dass es in bestimmten Fällen als Beweis zugelassen werden kann, aber die permanente Aufnahme ist doch nicht erlaubt. Ist aber auch typisch, anstatt hier Mal Klarheit zu schaffen, bleibt es weiter nicht eindeutig.