Hier die Ausschlüsse der 5*-Anschlussgarantie:
4-2 Welche Fahrzeugkomponenten sind von der NISSAN 5! Anschlussgarantie nicht gedeckt?
Die NISSAN 5! Anschlussgarantie deckt keine Reparaturkosten oder Austauschkosten für die folgenden Fahrzeugkomponenten ab:
• Karosserie, Lackierung, Glas, Polster, Sitzgestell und
-einstellmechanismus, Teppichboden, Tür- und Fensterdichtungen, Armaturenbrett, Verkleidungen, Abdeckungen, Verblendungen, Verzierungen und Verchromungen
• Antennen, Spiegel, elektrische Spiegelverstellungen sowie Spiegelglas, Schlüssel, Schlösser und Fernbedienungen
• Cabrioverdecke
• Audio- und Navigationsgeräte, einschliesslich Lautsprecher, CDs und DVDs
• Batterien
• Auspuffanlage (Auspuffröhre, Auspuffaufhängungen, Schalldämpfer)
• Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsbacken, Bremsscheiben und Bremstrommeln
• Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe und -ausrücklager
• Stossdämpfer, Federbeine, Spurstangenköpfe, Radaufhängungslager, Aufhängungsfedern
• Entfaltete Airbags, ausgelöste Gurtstraffer und Airbagsensoren
• Zubehör, Bordwerkzeug, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, Feuerlöscher
• Räder und Reifen
• Glühbirnen, Xenonscheinwerfer, Lampen, Leuchten und Streuscheiben, Sicherungen, Zündkerzen, Zündkabel,
Abdeckkappen des Zündsystems
• Scheiben- und Scheinwerferwischerarme, Scheiben- und Scheinwerferwischerblätter, Scheiben- und Scheinwerferwaschdüsen
• Verschleiss- und verbrauchsrelevante Teile und Materialien einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Öl-, Luft-,
Treibstoff- und Pollenfilter, Keil- und Hilfstreibriemen, Frostschutzmittel, Flüssigkeiten, Schmiermittel, Treibstoff
oder Öle. Frostschutzmittel, Flüssigkeiten, Schmiermittel und Öle sind jedoch abgedeckt, wenn ihr Austausch nach
dem Funktionsausfall einer Fahrzeugkomponente, der einen gültigen, vom Garantiegeber als garantiepflichtig anerkannten Schadensfall darstellt, notwendig ist.
• Fahrzeugkomponenten, die einer Rückrufaktion oder sonstigen Serviceaktion des Herstellers/Importeurs unterliegen oder von einer Kulanzregelung erfasst sind.