3.Sitzreihe / Vergleich zu QQ+2 (J10 FL)

  • Heute nun endlich Antwort von Nissan bekommen... telefonisch.


    Zuerst hat mir der freundliche Herr vom Kundenservice erklärt, dass er nach meiner E-Mail ebenfalls dachte, dass da sicherlich ein Fehler in der Bedienungsanleitung sein muss...


    ABER... nach internen Rückfragen und Recherchen (drum dauerte es auch länger) kam heraus, dass es tatsächlich so ist wie in der BA erläutert.
    Dies ist wohl auch dadurch geschuldet, dass der Platz zwischen 2. und 3. Sitzreihe geringere / andere Abmessungen hat, als beim QQ+2.
    Auch wird davon ausgegangen dass es hier keine Besserstellungen / Nachbesserungen für das aktuelle Modell des T32 geben wird.


    Jedoch wird mein Anliegen ernst genommen und eventuell für neue Modelle etwas positives bewirken.


    Da ich der Marke jedoch treu bleibe und als kleine Entschädigung für den entstandenen Ärger, bekomme ich nun einen Wert-Gutschein (unterer 3-stelliger Betrag) auf mein Kundenkonto gutgeschrieben und kann diesen beim Händler einlösen...


    Vielleicht guck ich dafür mal nach dem Ladekantenschutz... und / oder den Sport-Pedalen...


    Nun ja, trotzdem schade wegen der unglücklichen Verwendungsmöglichkeiten der 3.Sitzreihe... aber vielleicht konnte ich damit ja ein paar Leute wach rütteln und für neue Modelle etwas bewirken...!?


    PS: Bezüglich hohem Verbrauch vom neuen 2.0 dci sind noch keine Reklamationen bekannt...

    X-Trail 2.0 dci 4x4 Xtronic Tekna (T32) 7 Sitzer, AHK von MVG, PIONEER-Soundsystem und einiges von Ali

  • Ich habe nun im Nachgang auch mal noch bei 2 Polizisten die Problematik angesprochen und folgende Frage gestellt:


    FALLBEISPIEL:
    Angenommen ich komme in Deine Verkehrskontrolle.
    Ich fahre, meine Frau sitzt auf dem Beifahrersitz und hinten sitzen auf der 2. Sitzreihe 3 Kinder und in der 3. Sitzreihe 2 Kinder. Da alle Kinder noch keine 12 Jahre alt sind und noch nicht 150 cm Körpergröße erreicht haben, sitzen alle Kinder entweder in einen Kindersitz bzw. auf einer Kindersitzerhöhung und alle Kinder sind mit dem vorhandenen 3-Punkt-Gurt gesichert.


    1.FRAGE:
    Hättest Du nach der Straßenverkehrsordnung irgendetwas zu beanstanden, was die Weiterfahrt aufgrund der Sitzplatzbelegung verhindern würde?


    2.FRAGE:
    Hättest Du nach der Straßenverkehrsordnung irgendetwas zu beanstanden, was die Weiterfahrt aufgrund der Sitzplatzbelegung verhindern würde, wenn Du wüsstest dass in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges (nicht Zulassungsbescheinigung!) stehen würde, dass der mittlere Sitz der 2. Sitzreihe und die beiden Plätze der 3. Sitzreihe NICHT für Kinderrückhaltesysteme GEEIGNET sind ?


    ANTWORT:
    Wenn die angenommenen 5 Kinder (unter 12 Jahren und unter 150 cm) auf den beiden hinteren Sitzreihen ordnungsgemäß mit Kindersitzen / Sitzerhöhungen und 3-Punkt-Gurt gesichert sind, würde keine Beanstandung in einer Kontrolle erfolgen. Auch dann nicht, wenn aus der Bedienungsanleitung etwas anderes hervor geht.




    Dies ist für mich erst einmal beruhigend... jedoch nur aus der Sicht des Verkehrsrecht bewertet... und solange nichts passiert sicherlich auch ok.
    Aber nach einem Unfall (mit Personenschaden) kann es im Straf-, Zulassungs- und/oder Zivilrecht vielleicht ganz anders gewertet werden...!?


    Aus diesem Grund werde ich nächste Woche auch mal noch bei der Versicherung nachfragen, wie im Schadenfall vorgegangen bzw. verfahren wird wenn es zu Personenschaden kommen würde. Ich werde hier auch die Bewertungen der Polizei mit einfliessen lassen...

    X-Trail 2.0 dci 4x4 Xtronic Tekna (T32) 7 Sitzer, AHK von MVG, PIONEER-Soundsystem und einiges von Ali

  • Laut meiner Kfz.-Versicherung gibt es bei einem eventuellen Schadenfall mit Personenschaden keinen Regress-Forderungen, da auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.


    Somit kann in der Bedienungsanleitung bezüglich Sitzplatzbelegung stehen was will, sofern nicht mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung eingetragen im Fahrzeug sind... und diese gemäss Alter gesichert werden.


    Allerdings ist es im X-Trail unmöglich 3 Sitzerhöhungen nebeneinander zu benutzen, weil die Gurtschlösser zu blöd angebracht sind. (Beim QQ ging das noch!)

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  • Allerdings ist es im X-Trail unmöglich 3 Sitzerhöhungen nebeneinander zu benutzen, weil die Gurtschlösser zu blöd angebracht sind. (Beim QQ ging das noch!)

    Das kommt jetzt zwar Jahre zu spät aber evtl. stolpert sonst noch jemand über dieses Thema. Drei Sitze nebeneinander geht! Das geht sogar im aktuellen QQ. Dazu braucht man nur eine Gurtschlossverlängerung für den Mittelsitz, kostet um die 15€ und macht das Anschnallen für die Kiddies ehrlich gesagt noch viel einfacher als mit (optimal positionierten) Originalgurtschlössern.

  • Das kommt jetzt zwar Jahre zu spät aber evtl. stolpert sonst noch jemand über dieses Thema. Drei Sitze nebeneinander geht! Das geht sogar im aktuellen QQ. Dazu braucht man nur eine Gurtschlossverlängerung für den Mittelsitz, kostet um die 15€ und macht das Anschnallen für die Kiddies ehrlich gesagt noch viel einfacher als mit (optimal positionierten) Originalgurtschlössern.

    Kommt aber eventuell auch auf die Sitzerhöhungen an... ;)

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