Beiträge von Tekna

    Hallo Superhardy,


    die Schläuche im Inneraum solltest du keinesfalls!!! abmachen, dann hast du die Brühe aus dem Wasserkasten auf jeden Fall im Innenraum und musst schöpferisch tätig werden. Am Ende der Ablaufschläuche sitzen unterhalb der Frontscheibe Ventile, die sich nach einiger Zeit mit Dreck zusetzen, die muss man reinigen.

    Für meinen T32 fand ich einst die angehängte Zeichnung recht hilfreich. Beim Reinigen der Schläuche und der unten daran befindlichen Ventile darf man nicht zu beherzt vorgehen, sonst könnte man oben ungewollt den jeweiligen Schlauch vom Stutzen am Wasserkasten abziehen!


    Bei einem Wagen von 2024 dürfte sich aber eigentlich noch nicht so viel Modder angesammelt haben, dass die Abläufe verstopft sind, vielleicht wurde der Ablaufschlauch auf der Beifahrerseite werkseitig mangelhaft befestigt und hat sich gelöst - das wäre dann etwas für die angesprochene Garantie.

    Ich würde zunächst auch auf die Abläufe tippen, einfach mal das Dach öffnen und vorsichtig etwas Wasser in den Wasserkasten geben - das Wasser sollte im Normalfall in dessen Ecken vorn dann Richtung Motorraum ablaufen und unter dem Wagen wieder rauskommen.


    Bei meinem T32 trat das Problem allerdings erst nach 8 Jahren auf, da waren die Ventile der Ablaufschläuche zugesetzt und mussten gereinigt werden.

    Der Yaris Cross besitzt im Motorraum einen Anschlusspunkt für Starthilfe, Minus geht über das Karosserieblech. Bei Ladeversuchen über diese Möglickeit hatte ich das Gefühl, die 12V-Batterie würde nicht so gut geladen wie beim Anschluss direkt an den Polklemmen - der Erfolg gab mir über die letzten 2 Jahre Recht, das Laden ging problemlos und das BMS hat nie genörgelt.


    Beim T33 werde ich mir wieder einen Anschluss direkt an den Polklemmen "basteln" - ich berichte weiter.....

    Das Thema 12V-Batterie wurde hier bereits ausführlich unter "e power systemausfall" abgehandelt.


    Das Laden der 12V-Batterie erfolgt nicht wie früher über die "Lichtmaschine" sondern über DC-DC-Wandler von der Fahr-Batterie aus. Schon mit dem Einschalten des Fz beginnt der Ladevorgang - also auch ohne sinnlose Km-Fresserei schon im Stand z. B. (jetzt plötzlich sozial geachtet) im Stau.


    Bis Gestern hatte ich einen Yaris Cross mit sehr ähnlichen Verbrauchs- und Ladeproblemen. Auch dem neuen T33 werde ich einen fest installierten Ladeanschluss an der 12V-Batterie spendieren, damit ich bei Bedarf mit meinem mobilen Ladegerät CTEK CS Free einfach nachladen kann.

    Auch wenn ich geile Reifen auf den Müll werfe, ich brauche sie einfach nicht!

    Bei unserem üblicherweise bisschen Winter und dem noch geringeren Sommer sind für mich Ganzjahresreifen am sinnvollsten.


    Ich bin inzwischen ein uneinsichtiger Mensch geworden und sehe es einfach nicht mehr ein, dass ich weiterhin nicht von mir benötigte Ersatzteile in der Garage einlagere und dann beim Verkauf des zugehörigen Fz wieder rauskrame und kostenfrei dem jeweiligen Käufer mitgebe.


    Falls jemand Bedarf hat, noch können die Reifen nach Vereinbarung abgeholt werden.

    Für mich sind die Türen vom "Wartesaal" erst mal wieder geschlossen.


    Über Mobile.de fand ich schnell einen Händler in Hamburg, der einen frischen X-Trail TEKNA + 1.5 VC-T e-Power 4x2 150 kW/204 PS als Neuwagen zu einem günstigen Preis fertig im Verkaufsraum rumstehen hatte. Da er mir zudem für meinen Yaris Cross einen vernünftigen Eintauschpreis bot, wurden wir schnell handelseinig.


    Bei der Fz-Übergabe vorhin war sogar für ca. 250km Sprit im Tank (sinnvoller als ein großer Blumenstrauß wie beim letzten X-Trail T32).


    Nächste Woche kommen noch Pirelli scorpion all season sf3 255/45 r20 105y xl mfs 3pmsf ncs elt drunter - statt der werkseitigen Michelin Primacy 4, diese gehen dann wohl mit einer Laufleistung von 81km in dem Müll. Falls jemand solche Reifen gebrauchen kann, sie wären noch abzuholen in Norderstedt.

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung.


    Aber die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt für Neuwaren 2 Jahre, nach 1 Jahr dreht sich jedoch die Beweislast um, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand, davor geht man davon aus, dass das generell so ist.


    Für gebrauchte Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsüpflicht nur 12 Monate.


    Was steht in deinem Kaufvertrag? Neuwagen oder Tageszulassung?