Injektoren defekt?

  • so, der Nissan ist seit heute morgen halb acht beim BOSCH Service.
    Dort kann man nichts feststellen. Vermuten, dass er sich regeneriert hat.
    Der LLK ist kaputt.
    Was sagt ihr, lieber selbst machen, oder in der Werkstatt?
    Er ruft mich gleich zurück.

  • Ja, ist er. Oben drauf irgendwie.
    Aber er meint, dass es daran nicht liegt. Fehler wird keiner angezeigt.
    Er könnte jetzt auf Verdacht die Injektoren ausbauen und abdrücken. Würde mir davon aber erstmal abraten.
    Der Weg zur Werkstatt war die Hölle. Ich wurde angehalten und beschimpft.
    Leider war ich eine halbe Stunde zu früh, so dass der Mechatroniker ihn nicht so gesehen hat.
    Ich warte noch immer auf den Rückruf.

  • Das klingt ja schön dramatisch. Du hast den Wagen erst seit 2 Wochen?!?
    Warum stellst du den Wagen nicht beim Händler hin und sagst "Hier kaputt sieh zu".

  • ist es.
    Ich habe den Wagen privat gekauft.
    Das der LLK ein wenig sifft, hatte ich gesehen.
    Ein wenig Öl drückt er ja eh raus.
    Total ärgerlich... habe leider immer Kummer mit Autos, auch beim Händler gekaufte Autos.

  • Oha, dann wurdest ja schön vom Verkäufer über den Tisch gezogen.
    LLK´s haben immer etwas Öl drin mehr sollte es aber auch nicht sein.
    Beim Händler kannst du ihn aber wieder hinstellen und ihn auffordern den Missstand zu korrigieren.
    Das wird ja noch eine spannende Geschichte.

  • Ja, dass stimmt wohl.
    Ich arbeite in der Automobilbranche, aber alles weiß man halt auch nicht. Habe mich mit allem auseinandergesetzt, da man als Frau ja auch oft Unwissenheit vorhält.


    Er lief einwandfrei bei der Probefahrt. Unseren KFZler hatten wir mit.
    LLK ist für mich kein großes übel. Habe den günstig geschossen. Wenn es nun aber die Injektoren oder größere Sachen sind, werde ich schauen müssen, was ich mache. Auf jeden Fall werde ich das Gespräch mit dem Verkäufer suchen.
    Am 30.12 habe ich ihn erst gekauft. Am 02.01 zugelassen.
    :cursing:

  • Da stellt sich für mich sofort die Frage nach dem Haftungsausschluss : Im Vertrag drin oder nicht... siehe hier aus "www.bussgeldkatalog.org"


    Besteht ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen von privat?
    Nachdem wir geklärt haben, wann ein Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler besteht, gehen wir nun näher auf den äußerst beliebten Privatkauf ein. Bei einem gewerblichen Verkäufer profitieren Kunden zwar von der Sachmängelhaftung, im Gegenzug dafür sind die Preise jedoch meist um einiges höher.
    Beim Gebrauchtwagenkauf von privat können Sie oft Glück haben und ein besonders gutes Schnäppchen machen. Im Gegenzug kann der private Verkäufer jedoch einen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufnehmen. Ist dies der Fall, findet sich im Vertrag eine solche Klausel wie die folgende:
    [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/gebrauchtwagen-rueckgaberecht-privat-300x200.jpg]
    Neuer Gebrauchtwagen: Besteht das Rückgaberecht bei einem privat gekauften Fahrzeug?
    Ist eine solche oder ähnliche Formulierung im Vertrag für den Autokauf enthalten, dann haftet eine Privatperson, im Gegensatz zum gewerblich auftretenden Verkäufer, nicht für Schäden am Fahrzeug, die bereits vor dem Kauf bestanden. Der Käufer erwirbt das Kfz so, wie es besichtigt und Probe gefahren wurde. Dieser Fakt hat eine große Bedeutung dafür, wie sich das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen gestaltet. In den meisten Fällen haben Käufer nämlich nicht das Recht dazu, das Auto zurückzugeben – sei es nun, weil es nicht mehr gefällt, oder weil nachträglich Mängel aufgefallen sind.
    Sie können auf Grund des Ausschlusses der Sachmängelhaftung auch nicht darauf bestehen, dass etwaige Mängel nachgebessert werden. Des Weiteren ist eine Minderung des Kaufpreises in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So kann es beispielsweise sein, dass der Privatverkäufer die Gewähr für das Vorhandensein einer gewissen Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen hat.
    Wurde also beispielsweise im Kaufvertrag explizit festgehalten, dass im Gesamtpreis des Autos ein Autoradio enthalten ist, dieses fehlt jedoch, dann haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer muss das Fahrzeug dann mit einem solchen Gerät ausstatten.
    Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen besteht, der von einer Privatperson gekauft wurde, ist also davon abhängig, was im Vertrag festgelegt wurde.
    Zwar können in Deutschland Kaufverträge formlos zustande kommen, was
    bedeutet, dass diese auch mündlich abgeschlossen werden können.
    Allerdings entstehen in solchen Fällen häufig Streitigkeiten zwischen
    den Parteien, wenn diese im Nachhinein unterschiedliche Aussagen zum
    Inhalt und Umfang der mündlichen Vereinbarung machen. Um sich
    ausreichend abzusichern, sollte also sowohl der Verkäufer als auch der
    Käufer auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen oder zumindest einen Zeugen zu den Absprachen mitnehmen, der die Richtigkeit im Nachhinein belegen kann.
    Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es strittig ist, wann es sich tatsächlich um eine gültige Garantiezusage im Vertrag und nicht bloß um eine unverbindliche Anpreisung handelt. So wird die Angabe „Der Wagen ist zu hundert Prozent in Ordnung.“ laut Angaben des ADAC eher als Letzteres gewertet. Dazu, ob Informationen zu einem Fahrzeug, die in einer Kleinanzeige genannt werden, als Garantiezusagen gewertet werden, besteht vor den Gerichten keine einheitliche Meinung. Vielmehr wird hier eine Bewertung des Einzelfalls vorgenommen.
    Neben etwaigen Garantiezusagen kann ein Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen auch dann bestehen, wenn der Verkäufer gewisse Mängel arglistig verschwiegen hat – er also von einem Defekt wusste, den Käufer jedoch bewusst nicht darüber informiert hat. Wesentliche Mängel müssen einem Interessenten unaufgefordert mitgeteilt werden und auch auf eine direkte Nachfrage muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden einem der Vorbesitzer entstand und dieser den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt hat.
    [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/garantiezusagen-rueckgaberecht-gebrauchtwagen-300x200.jpg]
    Werden Garantiezusagen nicht eingehalten, kann unter Umständen das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen eingefordert werden.
    Werden im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht, die als wesentlich gelten und deshalb maßgeblich die Kaufentscheidung beeinflussen, so können Käufer in der Regel sofort das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen.
    Der Verkäufer kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt wurde. Werden folgende Werte falsch angegeben, so haben Sie in der Regel das Recht, einen Wagen zurückzugeben, auch wenn Sie diesen von einer Privatperson erworben haben:

    • Baujahr
    • Tachostand
    • Erstzulassung

    Haftungsausschluss nicht im Kaufvertrag festgelegt,
    so gelten für eine Privatperson die gleichen Regeln wie für einen
    gewerblichen Verkäufer. Auch diese muss dann über den gesetzlich
    festgelegten Zeitraum von zwei Jahren für Mängel geradestehen, die vor dem Kauf entstanden.

    NISSAN X-TRAIL TEKNA 1.6 l DIG-T 120 kW (163 PS) Pearl White (Erstwagen)
    NISSAN PULSAR TEKNA 1.2 l DIG-T 85 kW (115 PS) Precision Grey (Tochter)


    HYUNDAI i10 INTRO EDITION 1.2 64kW (87 PS) Morning Blue (Firmenwagen)
    WOWA HOBBY CLASSIC 1.400 kg
    TPV Anhänger 750 kg
    Klaufix :thumbup:

  • In meinen Augen ist das Geschäft nichtig, wegen arglistiger Täuschung!
    Ich hoffe du bist rechtschutzversichert?!
    Der Wagen wurde dir arglistig angedreht in der guten Hoffnung da haben wir eine "doofe" Frau gefunden. Sorry für diese harten Worten ist aber so.


    Den LLK wechseln ist kein Akt aber ob es dabei bleibt. ?(