Beiträge von Dillon1

    Entscheidend ist für mich: Ist es ein deutscher HÄNDLER bzw. Reimporteur mit dem du einen deutschen Kaufvertrag schließt ?
    Dann wäre die komplette Abwicklung eigentlich Händlersache.
    Oder ist es nur ein VERMITTLER zu einem (z.B. ) belgischen Händler, mit dem du den Vertrag schließt.
    Dann wären wohl Garantieansprüche usw. mit dem belgischen Händler anzuklären.
    Mich macht ein wenig der belgische Brief stutzig, ich habe auch ein EU aus Dänemark mit deutschem Händler und deutschem Brief....

    Wenn es ein "Gebrauchtwagen" ist, dann gilt folgendes : (das ist jetzt M-V, aber das wird in Berlin auch nicht anders sein)



    Halterwechsel innerhalb des Landkreises
    Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters erfolgt eine Umschreibung bei der KFZ-Zulassungsstelle. Wenn der "alte" und der "neue" Fahrzeughalter im Landkreis Nordwestmecklenburg wohnen, benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • gültiger HU- und AU-Bericht
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
    • eventuell Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht

    Sollten Sie Fragen zum Thema "Halterwechsel" haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder auch per Fax zur Verfügung.



    oder:


    Ummeldung aus einem anderen Landkreis mit bzw. ohne Halterwechsel bei Neuzuteilung eines Kennzeichens
    Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • amtl. Kennzeichen, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • gültiger HU- und AU-Bericht
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
    • eventuell Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht

    Ummeldung des Fahrzeugs bei Wohnsitzwechsel unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen:

    • Zulassungsbescheiniung Teil I
    • gültiger HU-Bericht
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheiniung

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Verfügung.



    oder:


    Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
    Für die Wiederzulassung eines abgmeldeten Fahrzeuges benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • gültiger HU- und AU-Bericht
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
    • eventuell Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht bei Zulassung über Dritte


    Wenn Sie Fragen zum Thema "Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs" haben, rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail.




    So, ich hoffe das hilft, je nach dem was zutrifft, aber wie gesagt: Ob EU oder nicht EU spielt eigentlich keine Rolle.... :)

    Wir haben unseren auch selbst zugelassen, weil wir ihn schnell haben wollten und das Kennzeichen vom Volvo (Inzahlungnahme durch
    den EU-Händler) mitnehmen wollten.
    War ein wenig kompliziert, weil in dem Moment, wo das Kennzeichen wechselt man den Volvo eigentlich nicht mehr mit dem gleichen
    Kennzeichen zum Händler fahren durfte (2 x gleicher Kennzeichensatz im Verkehr...)
    Haben wir trotzdem riskiert. ;)
    Zur Zulassung brauchst du in der Regel :


    Neuzulassung
    Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II und / oder COC (Certificate of Conformity)
    • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

    und evtl. eine Vollmacht für den Zulassenden, wenn du es nicht selbst machst.


    Da ist EU oder nicht EU eigentlich egal, das brauchst du immer. Wichtig ist die COC, die zum Brief gehört (vom Händler.)


    :thumbup::thumbup::thumbup:

    Das du kein Freund von Garantien bist, wissen wir ja. Aber ich schätze mal 98% der Mitglieder hier schätzen sie als durchaus sinnvolle Einrichtung. Gerade, wenn um hochpreisige Dinge geht.

    Sehe ich auch so, zumal man ja die mit bezahlt, weil in den Wagenpreis mit eingerechnet.
    Beim Hyundai hat das in den letzten 4 Jahren einige Hunderter gespart ( Schaltung ersetzt, Krümmer mit Kat ersetzt , Beide Bremssättel hinten incl. Scheiben
    + jedesmal Ersatzwagen ohne Berechnung . )
    Und man sieht ja in vielen Beiträgen, dass die Qualität bei Nissan nicht immer den höchsten Level hat...- leider. :rolleyes: (einige haben ja schon das Getriebe tauschen lassen usw.)
    Aber jeder wie er mag.

    Habe auch EU, keine Probleme, guter Service und er arbeitet mit dem Nissan Händler 200m Luftlinie zusammen.
    3 Jahre Garantie, letztens kleines Problem gehabt und sofort durch den Händler gekümmert, Ersatzwagen kostenlos...
    Also ich kann bis jetzt nichts negatives sagen... :thumbup:

    Definitiv zu viel, 10 Liter hab ich im Schnitt auf der Fahrt nach Kroatien MIT Wohnwagen und voll beladen mit meinem BENZINER
    handgeschaltet verbraucht.(Teils 6. und 5. Gang an Steigungen auch mal 4.Gang) Und: egal wie schnell bisher gefahren: Ich hatte bis auf Hängerbetrieb noch nie eine 10 vor dem Komma...
    ?(?(