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  3. X-Trail T32 - Elektrik & Beleuchtung

Beleuchtung Schaltereinheit

  • Piti
  • 15. Januar 2019 um 11:57
  • Piti
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    • 21. Januar 2019 um 08:21
    • #31

    In der BA für FL steht: Füllen sie Scheibenwaschflüssigkeit auf, wenn in der Fahrzeuginformationsanzeige die Warnung für Scheibenwaschflüssigkeitsstand angezeigt wird.

    Aber bei der Beschreibung der Symbole finde ich darüber nichts!?

  • tuxlinux
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    • 21. Januar 2019 um 10:17
    • #32

    hmm, genau genommen war mein Wischwasser in den 2 Jahren noch nie leer.
    Da passt so viel rein, dass man automatisch rechtzeitig mal wieder nachschaut und 2-3l nachkippt.

    I never finish anyth..

  • Mucker
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    • 21. Januar 2019 um 10:46
    • #33

    Aber nicht wenn die eigene Frau das ganze Wasser verbraucht. Da lässt man sie mal ne Woche fahren und dann sowas. Sie hatte danach Fahrverbot von mir bekommen.

    X-Trail T32 |1,6 DIG-T 163 PS | Tekna | Monarch Orange | 11/2017

  • xjoschx
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    • 22. Januar 2019 um 16:09
    • #34

    Hier mal meine geballte Info zur Scheinwerferwaschanlage.

    1) Sie ist ab einem bestimmten Helligkeitswert in Deutschland vorgeschrieben um eine mögliche Blendung des Gegenverkehrs bei Dreck auf dem Scheinwerferglas zu minimieren. Diese Werte erreicht man mit den LED nicht sondern nur mit Xenon, ergo ist es für die LED-Scheinwerfer keine Pflicht einer Reinigungsanlage. Die Regelungen sind in den Ländern unterschiedlich, siehe unter 4)
    2) Sinn macht Sie trotzdem, denn wie schon vorher jemand geschrieben hat, sind LED-Scheinwerfer kalt, so dass Eis und Schnee schneller haften bleiben und dann durch die Waschflüssigkeit eher abgewaschen werden können, sonst müsste man anhalten und abkratzen.
    3) Das mit dem einbrennen ist Käse, denn Halogenscheinwerfer sind noch heißer als Xenon und da ist ja schließlich auch keine Waschanlage Vorschrift.
    4) Das sie mal vorhanden ist und mal nicht liegt wirklich daran, dass die Regelungen in Europa unterschiedlich sind und das ein Fahrzeug vielleicht ursprünglich für ein Land bestimmt war, in dem Sie noch Pflicht ist, z.B. Dänemark. Wenn nun aber in Dänemark die Nachfrage nicht so groß ist wie in Deutschland und die Versorgung des deutschen Marktes aus Japan eine Zeit dauern würde, dann wird umgeschichtet. Soll heißen es werden Fahrzeuge die für Dänemark sind mit Waschanlage nach Deutschland geschafft, denn dort ist die Waschanlage zwar nicht Pflicht aber auch nicht verboten. Dann hat man eben plötzlich ein "deutsches" Modell mit Waschanlage. Manche Händler nutzen das sogar gezielt als Werbung um diese Fahrzeuge schneller verkaufen zu können. Solange die Auslieferung an den Kunden durch einen deutschen Händler erfolgt ist es ein deutsches Modell und kein EU-Import. Kann man im Serviceheft nachsehen.
    5) Das die Waschanlage bald leer ist merkt man daran, das die Düsen für die Scheinwerferreinigung nicht mehr ausfahren trotz Pumpengeräusch. Da die Pumpe für die Scheinwerferreinigung (ja es gibt hierfür eine extra Pumpe) weiter oben am Behälter Wasser zieht, bekommt Sie eher kein Wasser mehr und der Druck in der Leitung kann sich nicht aufbauen und somit die Düsen herausschieben. Das ist so gewollt, denn dann bleibt der Rest im Behälter für die Scheibe übrig, wobei das nicht mehr sehr viel ist, aber bis zur nächsten Tanke sollte es reichen.
    6) Wächter für den Füllstand des Behälters gibt es keinen, obwohl der Anschluss vorhanden wäre, aber das haben nur noch die außerhalb Japans produzierten Modelle, also nicht der X-Trail. QQ dagegen hat ihn schon. Sinn?????

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbsup:

  • Dillon1
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    Grevesmühlen
    • 22. Januar 2019 um 16:49
    • #35

    Genau, und dazu kommt noch, dass der Dreck oder Salznebel bei allen Scheinwerfern die Scheibe abdeckt,
    von daher finde ich meine SRA durchaus sinnvoll, trotz LED.

    NISSAN X-TRAIL TEKNA 1.6 l DIG-T 120 kW (163 PS) Pearl White (Erstwagen)
    NISSAN PULSAR TEKNA 1.2 l DIG-T 85 kW (115 PS) Precision Grey (Tochter)

    HYUNDAI i10 INTRO EDITION 1.2 64kW (87 PS) Morning Blue (Firmenwagen)
    WOWA HOBBY CLASSIC 1.400 kg
    TPV Anhänger 750 kg
    Klaufix :thumbsup:

  • DexterMorgan
    Gast
    • 22. Januar 2019 um 20:34
    • #36

    Bisher galt, dass die Waschdüsen zwingend eingebaut werden müssen, wenn Pkw-Modelle mit Xenon- und LED-Scheinwerfern bestückt werden. Doch jetzt gibt es diese Pflicht nur noch für "Lichtquellen oder LED-Module" mit einem Lichtstrom von mehr als 2.000 Lumen.

    Bringt es ein H7-Scheinwerfer mit 55 Watt Leistung auf einen Lichtstrom von 1.200 bis 1.500 Lumen, so lassen sich mit der Xenon- und LED-Technik Werte von bis zu 3.000 Lumen erreichen. Zum Vergleich: Eine 60-Watt-Glühlampe kommt auf rund 750 Lumen.

    Es ist also nicht ganz richtig was du schreibst. Man erreicht schon Werte mit LED, die eine swa zur Pflicht machen.

  • Rascal
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    • 22. Januar 2019 um 21:35
    • #37
    Zitat von xjoschx

    2) Sinn macht Sie trotzdem, denn wie schon vorher jemand geschrieben hat, sind LED-Scheinwerfer kalt, so dass Eis und Schnee schneller haften bleiben und dann durch die Waschflüssigkeit eher abgewaschen werden können, sonst müsste man anhalten und abkratzen.

    Macht keinen Sinn, wenn ich die SRA nicht nach Bedarf auslösen kann, wie das beim X der Fall ist (zumindest beim VFL).
    Wenn die Scheinwerfer eingefroren sind würde ich außerdem befürchten, daß die SRA es auch wäre und es nicht aus ihrem Loch schafft.

    Nissan X-Trail 1.6 dCi All-Mode 4x4i Tekna Bj. 07/2015 (Euro 6) Schalter

  • Phryso
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    Montabaur
    • 22. Januar 2019 um 22:04
    • #38
    Zitat von xjoschx


    4) Das sie mal vorhanden ist und mal nicht liegt wirklich daran, dass die Regelungen in Europa unterschiedlich sind und das ein Fahrzeug vielleicht ursprünglich für ein Land bestimmt war, in dem Sie noch Pflicht ist, z.B. Dänemark. Wenn nun aber in Dänemark die Nachfrage nicht so groß ist wie in Deutschland und die Versorgung des deutschen Marktes aus Japan eine Zeit dauern würde, dann wird umgeschichtet. Soll heißen es werden Fahrzeuge die für Dänemark sind mit Waschanlage nach Deutschland geschafft, denn dort ist die Waschanlage zwar nicht Pflicht aber auch nicht verboten. Dann hat man eben plötzlich ein "deutsches" Modell mit Waschanlage. Manche Händler nutzen das sogar gezielt als Werbung um diese Fahrzeuge schneller verkaufen zu können. Solange die Auslieferung an den Kunden durch einen deutschen Händler erfolgt ist es ein deutsches Modell und kein EU-Import. Kann man im Serviceheft nachsehen.

    Richtig.
    Ich hatte es ja schon mal erwähnt, mein Pathfinder war eigentlich auch ein Modell das nicht ursprünglich für Deutschland vorgesehen war, er war eigentlich ein Modell das nach Österreich gehen sollte. der Händler kann das im System an Hand der Fahrgestellnummer erkennen.

    Und dieses umrouten sorgt nun dafür das es hier X-Trail mit und ohne Scheinwerferwaschanlage gibt.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!

    Peter Melander Graf von Holzappel

  • xjoschx
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    • 23. Januar 2019 um 00:01
    • #39
    Zitat von DexterMorgan

    Bisher galt, dass die Waschdüsen zwingend eingebaut werden müssen, wenn Pkw-Modelle mit Xenon- und LED-Scheinwerfern bestückt werden. Doch jetzt gibt es diese Pflicht nur noch für "Lichtquellen oder LED-Module" mit einem Lichtstrom von mehr als 2.000 Lumen.

    Bringt es ein H7-Scheinwerfer mit 55 Watt Leistung auf einen Lichtstrom von 1.200 bis 1.500 Lumen, so lassen sich mit der Xenon- und LED-Technik Werte von bis zu 3.000 Lumen erreichen. Zum Vergleich: Eine 60-Watt-Glühlampe kommt auf rund 750 Lumen.

    Es ist also nicht ganz richtig was du schreibst. Man erreicht schon Werte mit LED, die eine swa zur Pflicht machen.

    Wie du schon schreibst ist die SRA erst ab einer bestimmten Lumenzahl vorgeschrieben und die meisten LED Scheinwerfer liefen darunter. Xenon liegen aber alle darüber und deshalb ist in Verbindung mit xenon Scheinwerfern immer eine SRA anzutreffen bei LED aber meistens nicht. Habe mich vielleicht nicht 100%ig korrekt ausgedrückt aber zumindest das gleiche gemeint.

    Zitat von Rascal

    Macht keinen Sinn, wenn ich die SRA nicht nach Bedarf auslösen kann, wie das beim X der Fall ist (zumindest beim VFL).Wenn die Scheinwerfer eingefroren sind würde ich außerdem befürchten, daß die SRA es auch wäre und es nicht aus ihrem Loch schafft.

    Naja, das kann schon passieren wenn sie auch mit Eis und Schnee bedeckt sind aber es kann nichts passieren denn es ist kein Motor verbaut sondern lediglich der Wasserdruck in der Leitung drückt die Düsen raus. Ei e getrennte Schaltung wäre schon gut aber das haben auch andere Fahrzeuge nur selten. Sobald du licht an hast geht sie beim ersten mal auch mit und dann bei jedem 5. oder 7. Waschgang, glaube ich zumindest.

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbsup:

  • Piti
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    Stmk Österreich
    • 23. Januar 2019 um 06:58
    • #40

    Ich wollte die SRA ja auch haben.

    Da der Vorführer beim Händler und jedes Fahrzeug im Prospekt die SRA hat und ich den Tekna bestellt habe wurde mein Gesicht lange als ich das Fahrzeug beim Händler übergeben bekommen habe!
    Mir wurde eben gesagt, dass sich der kalte LED Scheinwerfer bei Regen von selbst reinigt.
    Mag schon stimmen, aber ohne Niederschlag und nasser Fahrbahn versaut dir jedes vorausfahrende Fahrzeug die Lichter.
    Leider wieder etwas dazugelernt! Vollausstattung ist nicht Vollausstattung!!!

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