Erstmal vorweg. Mich nervt sie auch gewaltig.
Aaaber....: das Start/Stopp-System ist Teil der Typprüfung und Abgaseinstufung des Fahrzeugs. Eine permanente Deaktivierung, das System muss beim starten des Fahrzeugs aktiv sein, hat den Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis zur Folge. Man verstößt gegen die CO2 Schadstoffeinstufung des Wagens und begeht somit ein Steuervergehen.
Alles überschaubar, wenn es keiner merkt. Man kann es ja vor dem TÜV oder Werkstattbesuch abschalten. Wenn aber z.B. durch einen Unfall o.ä. der Wagen gutachterlich untersucht wird kommt es raus und dann wird es unangenehm.