Beiträge von Phryso

    Fernlichtassi in der Ortschaft funzt nie. Das hat aber nichts mit den Straßenlaternen zu tun sondern damit, dass in Ortschaften Fernlicht eigentlich auch nicht gestattet ist. Dein Navi erkennt, dass du in der Ortschaft bist und dann weigert sich der Fernlichtassi das Fernlicht einzuschalten.

    Das stimmt nicht. Im Nachbarort ist zwischen der Einmündung der Landstraße am Ortseingang (Laterne) und der Bushaltstelle 250 m weiter eine dunkle Stelle, da schaltet meiner regelmäßig das Fernlicht an, bis die Straße durch die Laternen hell genug erleuchtet ist. Ebenso arbeitet die Automatik auch bei Geschwindigkeiten unterhalb 50 km/h, mehrfach getestet.

    pegasus: Alter, in was für nem Keller dengeln die denn in den USA die Kisten zusammen??


    Das sieht ja aus wie in einer drittklassigen Hinterhofwerkstatt, alleine schon wie verranzt die Schweißroboter da im Gegensatz zu denen in Japan aussehen...

    Ich glaube bei dir ist jedes Wort zu viel.

    Egal was Du nimmst nimm weniger.

    ich denke für dich ist es besser du meldest dich hier wieder ab, ich denke mit deinem unverschämten Auftreten hier wirst du wohl zukünftig keine Hilfe mehr erwarten können.

    Man mußte dir jede Info aus der Nase ziehen und im Prinzip weiß man noch immer nicht welcher Motor es genau ist, 2018 gab es nämlich z.B. noch zwei Diesel Motoren im T32 die auch beide mit Automatik lieferbar waren.

    Alle Dieselmotoren bei Nissan sind / waren von Renault, 1,5 ltr, 1,6 ltr, 2,0 ltr, 2,3 ltr (Navara, Transporter).

    Der 2,5 ltr im Pathfinder und der 2,2 ltr in den ersten T30 bzw. dem Primera waren noch von Nissan.

    Der 1.7 ist nicht mehr lieferbar? Dann zeigt Nissan mal wieder mit der Homepage wie sie den deutschen Markt ignorieren bzw. wie aktuell die Homepage ist. Dort ist der 1.7 Liter noch aufgeführt. War aber leider noch nie besser.

    Der 2,0 dci war auch noch eine Zeitlang nach Einstellung auf der HP vertreten, so lange bis die Restmodelle verkauft waren. Das müßte hier aber schnell gehen, ist der Bestand der T32 in Europa doch quasi Null.
    So leer wie seit Ende Oktober habe ich den Platz bzw. die Ausstellung bei meinem Händler noch nie gesehen. da standen sonst immer 20 Neuwagen und mehr ohne die in der Ausstellung.

    Phryso

    Fokus!

    Es geht um das Keyless System.

    Gerne nochmal den Bericht lesen.

    Aber nicht in Verbindung mit einem Fahrzeugdiebstahl, sondern von Diebstahl von Gegenständen aus einem Fahrzeug. Und da zahlt die Hausratvesicherung jetzt nicht, weil das Fahrzeug nicht AUFGEBROCHEN wurde...


    Das urteil hat jetzt bestätigt, das die (Aus)Nutzung des Keyless Go System nicht als Aufbruch gilt sonder ein gewöhnlicher Diebstahl ist, also keine Deckung über die Außenversicherung...

    Phryso

    Du interpretierst da zu viel rein:


    Es ist egal wo das Fahrzeug steht.
    Das Problem ist, dass die Versicherung das Keyless nicht als ordnungsgemäßen Verschluss ansieht.
    Der Diebstahl des digitalen Schlüssels wird nicht mit dem Diebstahl eines gewöhnlichen Schlüssels gleichgesetzt.

    In der Folge könnte man sagen, dass das geklaute Auto auch nicht versichert ist denn es lässt sich ja Keyless öffnen.

    Oder anders: Deine Versicherungsbeiträge nehmen wir gerne. Den Schaden (nach Vertrag!) zahlen wir trotzdem nicht.

    Zumindest in den 90ern war es eben nicht egal wo das Fahrzeug steht, damit die Hausratversicherung aus dem Fahrzeug entwedete Gegenstände zahlt.

    Steht das Fahrzeug draußen, zahlt die Hausratversicherung nicht, da es dann lt. Versicherungsbedingungen der Diebstahl aus einem Fahrzeug ist, ergo Hausratversicherung greift nicht (die Teilkasko aber auch nicht!).

    Wird das Fahrzeug aber in einem Gebäude aufgebrochen, zählt es für die Hausratversicherung nicht als Auto sondern als verschlossener Gegenstand der in einem Gebäude aufgebrochen wird, also ähnlich einer Geldkassette oder einem Tresor, ergo zahlt die Hausratversicherung entwedete Kleidung, Fotoapparat etc.

    Ich war damals drei Jahre bei einer Versicherung beschäftigt und habe diesen Mist für meine Prüfung zum 'Versicherungsfachmann BWV' lernen müssen.

    Im rechtlichen Sinne ist es Diebstahl, wenn er das Auto so öffnet und unberechtigt entwendet, denn man sperrt ja ab und den Schlüssel bekommt der Dieb nicht mitgegeben.

    Kasko zahlt sowas schon.

    Wie ich schon schrieb, es geht hier um die Außenversicherung der Hausratversicherung und damit die zahlt muß es ein Einbruch und nicht 'nur' ein Diebstahl sein.

    Falls die Versicherungsbedingungen nicht geändert wurden, muß das Fahrzeug dafür zudem in einer (Tief)Garage / Parkhaus stehen.

    Zu meiner Zeit bei der Versicherung war es nämlich so, das dies 'der Aufbruch eines geschlosenen Behältnis in einem geschlossenen Raum' ist -> Hausrat zahlt gestohlene Kleidung, Kamera etc

    Passiert das gleiche auf einem normalen offenen Parkplatz -> Hausrat zahlt nicht

    Die Fahrzeugkasko zahlt keine gestohlenen Dinge aus einem Auto, außer sie waren vor dem Diebstahl fest mit dem Fahrzeug verbunden -> Radio, Navi...