Ich denke, das ist rechtlich nicht haltbar. Bei einem 4-Jahres-Vertrag ist es völlig normaler Verschleiß, dass die Originalreifen am Ende auch 4 Jahre alt sind.
Solange die geforderte Mindestprofiltiefe erreicht ist und die Reifen keine Schäden oder Risse aufweisen, darf die Leasinggesellschaft nichts berechnen. Es gibt kein Verfallsdatum für Reifen nach 4 Jahren (der ADAC rät oft erst nach 6 bis 8 Jahren zum Tausch). Selbst falls eine AGB-Klausel bei 4 Jahren Laufzeit maximal 4 Jahre alte Reifen fordert, wäre diese wegen unangemessener Benachteiligung ziemlich sicher unwirksam.
Mein Tipp: Leg unbedingt schriftlich Widerspruch ein und verweise auf den vertragsgemäßen Gebrauch und normalen, altersbedingten Verschleiß!