Ärger bei Leasingende

  • Ich denke, das ist rechtlich nicht haltbar. Bei einem 4-Jahres-Vertrag ist es völlig normaler Verschleiß, dass die Originalreifen am Ende auch 4 Jahre alt sind.

    Solange die geforderte Mindestprofiltiefe erreicht ist und die Reifen keine Schäden oder Risse aufweisen, darf die Leasinggesellschaft nichts berechnen. Es gibt kein Verfallsdatum für Reifen nach 4 Jahren (der ADAC rät oft erst nach 6 bis 8 Jahren zum Tausch). Selbst falls eine AGB-Klausel bei 4 Jahren Laufzeit maximal 4 Jahre alte Reifen fordert, wäre diese wegen unangemessener Benachteiligung ziemlich sicher unwirksam.

    Mein Tipp: Leg unbedingt schriftlich Widerspruch ein und verweise auf den vertragsgemäßen Gebrauch und normalen, altersbedingten Verschleiß!

  • Werde ich auf jeden Fall dann machen, aber das dauert ja noch ein paar Jahre. Wird dann wohl mein erster und letzter Leasingwagen werden. Man macht sich ja die Gesamtlaufzeit über nur verrückt was bei Abgabe alles auf einen zukommen könnte.