Tagfahrlicht anzapfen

  • Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich noch okay ist, weil du dann eigentlich mit 'ner Art Standlicht unterwegs bist, was rechtlich gesehen nicht erlaubt wäre. Deshalb ist es meines Wissens nach auch so, dass beim Tagfahrlicht nur vorne die Leuchten gehen. Frag mich aber nicht, wo das steht. (Hab gerade geschaut § 17 Ziffer 2 StVO) Beim X-Trail ist ja vorne Standlicht und Tagfahrlicht die gleiche Leuchte. Somit hat man bei Zuschaltung des Rücklichts automatisch die gleiche Beleuchtung als würde man Standlicht einschalten. Damit zu fahren ist aber unzulässig.
    Leider sehe ich es immer wieder, dass Leute auch während der Dämmerung nur mit Tagfahrlicht unterwegs sind, meist, weil Sie gar nicht wissen, dass beim Tagfahrlicht nur die Leuchten vorn funktionieren. Wenn jemand hinten auch Licht will, frage ich mich ehrlich, warum man nicht einfach das Licht anmacht? Natürlich wird dann etwas mehr Strom verbraucht und vielleicht geht auch der Scheinwerfer eher kaputt, aber dafür wird man bei schlechten Lichtverhältnissen eher gesehen, sowohl vorn als auch hinten. Bei Sonnenschein braucht man hinten nicht wirklich, weil man sich von der Gefahrenstelle weg bewegt.


    Also wofür beim Tagfahrlicht die hinteren Lichter ansteuern???

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von xjoschx ()

  • Bei mir steht der Lichtschalter eigentlich immer auf Auto, und da kommt es schon mal vor, daß sich das Abblendlicht und damit auch die Rückleuchten nicht einschalten, weil es noch nicht dunkel genug ist. Vor allem wenn es diesig ist wäre es schon wünschenswert auch hinten beleuchtet zu sein.
    Klar, kann ich von Hand machen, aber ich vergesse es meist weil die Automatik sonst gut funktioniert.

    Nissan X-Trail 1.6 dCi All-Mode 4x4i Tekna Bj. 07/2015 (Euro 6) Schalter

  • Hallo,
    Werde mir den Sicherungskasten jetzt ausmessen und suchen bis ich die Sicherung der Tagfahrleuchten gefunden hab und da abgreifen und eine Leitung nach hinten ziehen. Da ich die Lampen schon gekauft habe werde ich diese definitiv anschliessen Tüv hin oder her. Bei der nächsten Untersuchung müssen die mal checken ob das Original ist oder nicht, denn wenn das funktionniert werden die garantiert nichts sagen, zumindest bei uns im Land.

  • Bei mir steht der Lichtschalter eigentlich immer auf Auto, und da kommt es schon mal vor, daß sich das Abblendlicht und damit auch die Rückleuchten nicht einschalten, weil es noch nicht dunkel genug ist. Vor allem wenn es diesig ist wäre es schon wünschenswert auch hinten beleuchtet zu sein.
    Klar, kann ich von Hand machen, aber ich vergesse es meist weil die Automatik sonst gut funktioniert.

    Man kann die Empfindlichkeit des Lichtsensors meines Wissens nach einstellen. Auf hoch reagiert er relativ schnell und auch schon dann, wenn das Licht wirklich noch ausreichend wäre. Diesigkeit ist ne Schwierigkeit für die Sensoren so wie Nebel auch, aber einfach Rückleuchten zuschalten ist halt nicht erlaubt, weil das das gleiche wäre wie Standlicht, und damit darf man nicht rumfahren.

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup:

  • Wo ist denn bei den Rückleuchten der Unterschied zwischen Standlicht und Abblendlicht? =O Das ja mal was ganz neues...!

    X-Trail T32 | 7-Sitzer | 1,6 dCi |Tekna | 4X4 | Gun Metallic |


    X-Trail = Diesel und 4X4 sowieso :thumbup:

    • Natürlich, wenn ich vorne TFL und hinten normale Zusatzrücklichter hab, brauch ich mir keine Gedanken mehr zu machen ob ich in düsteren Zeiten hinten nicht blind fahre wenn mein Schalter suf Automatik steht. Kann mir jemand einfach sagen wo ich an den Pluspol der TFLichter komme um anzuklemmen.
  • Kann mir jemand einfach sagen wo ich an den Pluspol der TFLichter komme um anzuklemmen.

    Warum nach der Zuleitung zu den TFL suchen - wenn die Zündung an ist, sollen nach deinem Wunsch nicht nur die TFL sondern auch die Rückleuten in Betrieb sein, dafür reicht z. B. eine Strippe zum Zigarettenanzünder. Was bei einer Überprüfung der zusätzlichen Heckleuchten zu deren fehlender E-Zulassung gesagt wird, muss und wird dein Problem bleiben.

    Wer Schreibfehler in einem Gesamtwert von unter 10 € findet, darf sie behalten ^^ !